DAS NEUE PICKERL
Neues Layout & QR-Code.
Das §57a Gutachten bekommt ein neues Layout und zusätzlich einen QR-Code.
Damit lässt sich eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. „Der QR-Code bringt Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens leicht überprüft werden“, heißt es von Seiten des ÖAMTC.
Und es gibt eine neue Prüfposition. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss jetzt beim Pickerl überprüft werden. eCall ist ein in der EU eingeführtes Notrufsystem.
Und noch was: eine Erfassung der Fahrleistung und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 kann vorgenommen werden, muss aber nicht, wenn der Kunde das nicht wünscht. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Das dient dazu, die Einhaltung der bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte zu überprüfen.